Rauchverbot in allen öffentlichen Räumlichkeiten?
Die Hetzjagd auf die Raucher wird immer konkreter. Nicht dass wir uns falsch verstehen. Nichtraucherschutz, speziell von Jugendlichen, ist ein äußerst wichtiges Thema. Aber muss ein Raucher derart in's Abseits geschickt werden?
Jedem Raucher ist sehrwohl bewusst, dass das Rauchen ungesund ist und die meisten Raucher haben auch schon mehrfach versucht, sich von diesem Laster zu befreien. Aber der Konsum von Nikotin ist nichts ungesetzliches. In jeder Trafik, kann man, das ausreichende Alter vorausgesetzt, Tabakwaren ohne Krankenschein oder sonstige Sondergenehmigung einfach kaufen.
Seit dem 1. Jänner 2007 können nun Unternehmen mit öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit Strafen bis zu € 750,00 belangt werden, wenn gegen das Rauchverbot verstoßen wird. Unter einem „öffentlichen Ort“ im Sinne des Tabakgesetztes ist jeder Ort zu
verstehen, der durch einen nicht von vornherein beschränkten Personenkreis
ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann (§ 11 des
Tabakgesetzes). Der Begriff „öffentlicher Ort“ umfasst somit unter anderem Einrichtungen der beruflichen Bildung; Einrichtungen, die der Darbietung
von Vorführungen oder Ausstellungen dienen; Einrichtungen des öffentlichen und
privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffverkehrs; Geschäftslokale, Büroräume
oder ähnliche Räume mit Kundenverkehr zu den festgelegten Dienstzeiten bzw.
zu Zeiten, in denen üblicherweise Parteienverkehr stattfindet, daher
insbesondere auch Gesundheitseinrichtungen, Einkaufszentren, Hallenbäder
u.v.m.
Nur dort, wo eine ausreichende Anzahl von Räumlichkeiten besteht, können als
Ausnahme vom Rauchverbot Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen
gestattet ist. Die Einrichtung solcher „Raucherräume“ ist jedoch nur dann
zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch aus diesen „Raucherräumen“ nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt, da das
generelle Rauchverbot sonst umgangen würde.
Aber woher soll ein Friseur einen derart abgeschlossenen Raucherraum hernehmen? Soll eine kleine Firma mit beschränktem Raumangebot guten Kunden das Rauchen verbieten und dadurch schon von vornherein eine gestresste Atmosphäre bei rauchenden Kunden schaffen? Und das Rauchverbot soll ja noch auf die Gastronomie erweitert werden.
Wäre es nicht auch eine Möglichkeit, die Raucherlaubnis bzw. das Rauchverbot in die Hände des jeweiligen Unternehmens zu legen? Mit einer klaren Kennzeichnung natürlich, ob in den Geschäftsräumlichkeiten geraucht werden darf oder nicht. Somit kann jeder Kunde oder Gast von vornherein selbst festlegen, ob er diese Räumlichkeiten betreten möchte oder nicht und der Markt regelt das in der Folge ganz von alleine....